Information und Einwilligung zur (zusätzlichen) Entnahme von biologischem Material
Zur Weiterverwendung in einer Biobank für die Forschung nach Art.8 HFV
Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
Trotz bedeutender Fortschritte in der biomedizinischen Forschung gibt es weiterhin viele Bereiche, in denen das Wissen über die Ursachen, Erkennung und Behandlung von Krankheiten verbessert werden kann, um das Wohl der betroffenen Patientinnen und Patienten zu steigern. Der Aufbau von Biobanken ist in vielen Forschungsfeldern unverzichtbar, da sie die Grundlage für wissenschaftliche Studien bilden.
Im Rahmen Ihres geplanten Klinikaufenthaltes (ambulant oder stationär) möchten wir Sie um die Bereitstellung von zusätzlichem biologischem Material für die Umbrella Biobank Urologie bitten.
Was bedeutet die zusätzliche Entnahme?
Die zusätzliche Entnahme erfolgt ausschließlich im Zusammenhang mit einer bereits geplanten, routinemäßigen Untersuchung oder Operation. Sie könnte folgende Proben umfassen:
- Blut: zusätzliche 24 ml (statt der routinemäßig erforderlichen 10 ml),
- Körperflüssigkeiten: z. B. 10 ml Urin,
- Stuhlprobe,
- Gewebe: gegebenenfalls eine kleine Menge Biopsie- oder Resektionsgewebe aus einer geplanten Operation.
Zweck und Nutzen
Das entnommene Material wird sicher aufbewahrt und anonymisiert in der Umbrella Biobank Urologie gelagert. Es wird ausschließlich für bewilligte Forschungsprojekte verwendet, die darauf abzielen, die Prävention, Diagnose und Behandlung von Krankheiten zu verbessern.
Weitere Informationen
Für detaillierte Informationen zur Patientenaufklärung und zur Einwilligungserklärung der Umbrella Biobank Urologie besuchen Sie bitte den folgenden Link:
Patienteninformation und Einwilligungserklärung Biobank Bern