Information

Information und Einwilligung zur (zusätzlichen) Entnahme von biologischem Material zur Weiterverwendung in einer Biobank für die Forschung nach Art.8 HFV

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient

Obwohl die biomedizinische Forschung in den letzten Jahrzehnten grosse Fortschritte gemacht hat, gibt es noch viele Bereiche, in denen das Wissen über Ursachen, Erkennung und Behandlung von Krankheiten zum Wohle der betroffenen Patientinnen und Patienten verbessert werden kann. Viele Biobanken in diesen Gebieten sind heute nur realisierbar, wenn biologisches Material zur Verfügung steht. 

Um solche Biobanken aufbauen zu können, möchten wir im Rahmen Ihres geplanten (ambulant oder stationär) Klinikaufenthaltes (zusätzliches) biologisches Material von Ihnen erhalten.

Diese zusätzliche Entnahme von biologischem Material im Rahmen einer regulär geplanten Entnahme während einer Routine- und/oder geplanten Untersuchung könnte Folgendes umfassen: 

  • zusätzliche 24 ml Blut anstelle der routinemässig erforderlichen 10 ml
  • andere Körperflüssigkeiten wie z. B. 10 ml Urin und
  • eine Stuhlprobe sowie
  • gegebenenfalls eine kleine Menge Biopsie- oder Resektionsgewebe aus der geplanten Operation.

Unter folgendem Link finden Sie detaillierte Informationen zur Patienteninformation und Einwilligungserklärung der Umbrella Biobank Urologie: