Patienteninformationen

Forschungseinwilligung und Informed Consent

Das im 2014 eingeführte Humanforschungsgesetz (HFG) regelt die Weiterverwendung von gesundheitsbezogenen Personendaten und biologischen Material für die Forschung. Damit die Insel Gruppe AG von Patienten und Patientinnen stammendes biologisches Material und gesundheitsbezogene Personendaten für die Forschung nutzen darf, wird eine unterschriebene Einwilligungserklärung der Patienten und Patientinnen benötigt. Dieser General Consent (GC) regelt, wie Daten und Proben der Patienten und Patientinnen von Forschenden genutzt werden dürfen.

Schutz der Forschungsteilnehmenden

Die Teilnahme an einem Forschungsprojekt ist für Testpersonen zum Teil mit gesundheitlichen Risiken verbunden – je nach Projekt bietet sich ihnen aber auch die Chance, frühzeitig von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu profitieren. Im Zentrum steht jedoch bei allen Humanforschungsprojekten der Schutz der Forschungsteilnehmenden bzw. der respektvolle Umgang mit deren Gesundheitsdaten.

Höchste Sicherheit

Bei der Durchführung von Studien halten wir uns strikt an die gesetzlichen Vorgaben und achten auf höchste Sicherheit für die Teilnehmenden. Alle klinischen Studien müssen von der kantonalen Ethikbehörde sowie, je nach Studienart, auch von Swissmedic genehmigt werden. Die zuständigen Behörden prüfen insbesondere, ob der Schutz der Teilnehmenden und der respektvolle Umgang mit Gesundheitsdaten und biologischen Proben gewährleistet wird.

Selbstverständlich ist eine Teilnahme an klinischen Studien immer freiwillig. Sie können sich jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückziehen, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihre Behandlung bei uns hat, falls Sie Patientin oder Patient sind.

Was versteht man unter Patientenbeteiligung in der Forschung?

Durch medizinische Forschung werden Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten von Erkrankungen laufend verbessert. Patientinnen und Patienten spielen dabei als Teilnehmende an klinischen Studien eine zentrale Rolle. Dank ihnen können wichtige Erkenntnisse über neue Medikamente, chirurgischen Verfahren oder Medizinprodukte für die Praxis erhoben werden. Allerdings können sie bislang kaum darüber mitentscheiden, welche Studien und wie genau diese durchgeführt werden.

Das möchten Initiativen für eine Patientenbeteiligung in der Forschung ändern. Patientinnen und Patienten, oder auch ihre Betreuungspersonen sowie Patientenvertreter, sollen mitbestimmen können, worüber geforscht wird und wie solche Forschungsprojekte durchgeführt werden.